Wir finden die passenden Fachkräfte für Sie.

Büro in Ankara, Türkei

Koordination

Büro in Kirchhain, Deutschland

Für Arbeitgeber in Deutschland

Qualifizierung

Mithilfe von standardisierten Prozessen, unabhängigen Prüfstellen sowie allen erforderlichen Dokumenten stellt die Personalagentur Özdemir sicher, dass alle verfügbaren Fachkräfte hochqualifiziert und optimal für Ihre individuellen Bedürfnisse sind. Dabei ist Transparenz die Priorität, wobei unser Personal alle bürokratischen Aufgaben übernimmt.

Enge Kommunikation

Vertrauen und Ihre Zufriedenheit mit unserer Arbeit sind für uns Priorität. Aus diesem Grund stellt eine enge und unkomplizierte Kommunikation die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar. Deshalb ist unser Koordinationsmanagement jederzeit für Sie verfügbar, um Nachfragen oder Ideen schnellstmöglich umzusetzen.

Zukunftsorientierung

Da wir voll und ganz hinter unserer Arbeit und unseren Fachkräften stehen, sind wir besonders an einer lang andauernden und nachhaltigen Geschäftsbeziehung interessiert. Dabei steht gemeinsamer Erfolg über maximalem Gewinn. Für uns ist eine seriöse und optimale Vermittlung von Fachkräften selbstverständlich.

Keine Bürokratie

Vom Erstkontakt zu den deutschen Ämtern bis hin zum festen Arbeitsplatz: die Personalagentur Özdemir übernimmt alle bürokratischen Aufgaben. Dabei werden alle wichtigen Informationen von unserem Personal aufgenommen und von Experten überprüft, um die höchstmögliche Qualität der Unterlagen zu gewährleisten.

Vorbereitungen

Angefangen beim benötigten Sprachkurs werden unsere Klienten in allen Belangen auf einen guten Arbeitsstart in Deutschland vorbereitet. Dabei hilft unser geschultes und erfahrenes Personal überall, wo es kann - von kleinen Nachfragen bis hin zu Lösungen für komplexe Lebensumstände.

Erfahrung

Aufgrund unserer hohen Erfahrung auf dem deutschen und türkischen Arbeitsmarkt stellt die Personalagentur Özdemir den perfekten Partner für den nächsten beruflichen Schritt dar. Dabei steht Vertrauen, Professionalität sowie das gemeinsame Arbeiten an einer Zielsetzung im Mittelpunkt.

Beschleunigtes FEG nach §81a

Wir begleiten Sie bei den 7 Schritten im gesamten Verfahren

Die ausländische Fachkraft erteilt dem zukünftigen Arbeitgeber die Vollmacht zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.

Die ausländische Fachkraft und der Arbeitgeber können sowohl durch unser Büro in Ankara, als auch von unserem Büro in Deutschland betreut und begleitet werden.

Es wird ein Vollmacht – Musterformular eingesetzt. Das Ausfüllen der Vollmacht durch die ausländische Fachkraft kann gemeinsam in unserem Büro in Ankara erfolgen.

Notwendige Unterlagen zur Erstellung der Vollmacht sind z.B.

  • Formularvorlage verwenden
  • Passkopie / In Farbe
  • Nachweis aller Berufsqualifikationen

Kontaktaufnahme zu der zuständigen Ausländerbehörde durch AG / mit Unterstützung durch die PAÖ.

Es ist ein erstes Beratungsgespräch zwischen der zuständigen Ausländerbehörde ABH und dem Arbeitgeber erforderlich. Die PAÖ kann Sie zu diesem Termin begleiten.

Die zuständige ABH klärt in diesem Gespräch den AG über die Verfahrensabläufe und Pflichten als Arbeitgeber auf.

  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der zuständigen ABH / Ausländerbehörde.
  • Im Rahmen des Erstgespräches erfolgt der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der zuständigen ABH.
  • Es wird eine von der ABH vorgegebene Vorlage zu einer Vereinbarung verwendet.
  • Die erforderlichen Unterlagen zur Vereinbarung werden auf der Basis einer ABH – Checkliste in Zusammenarbeit zwischen AG/PAÖ bearbeitet.

Anerkennung der ausländischen Abschlüsse und Berufsqualifikationen durch die ABH, IQ Anerkennungsstelle in Zusammenarbeit mit der zuständigen BA / Bundesagentur für Arbeit im offiziellen Verfahren.

  • In diesem Schritt erfolgt nun, durch die ABH, das offizielle Anerkennungsverfahren der beruflichen Qualifikation der ausländischen Fachkraft.
  • Die ABH stimmt alle Unterlagen mit der zuständigen BA und der zuständigen Anerkennungsstelle ab.
  • Eine perfekte Zuarbeit der Unterlagen durch die ausländische Fachkraft und den AG, mit Unterstützung durch die PAÖ, ist hier sehr wichtig!
  • Die ABH gibt den Auftrag an die Anerkennungsstellen und hält die Frist nach, die BA muss seine Zustimmung in einer durch die ABH vorgegebenen Frist geben.

Einleitung des Zustimmungsverfahrens der Bundesagentur für Arbeit / BA durch die Ausländerbehörde / ABH.

  • In diesem Schritt erfolgt, eingeleitet durch die ABH, ein Zustimmungsverfahren durch die BA.
  • Die ABH gibt den Auftrag zur Zustimmung der BA und hält die Frist nach, in der die BA über eine Zustimmung entscheiden muss.

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens der BA wird u.a. geprüft:

  • Die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse und Berufsqualifikationen.
  • Es wird geprüft, ob aus Sicht der BA Qualifizierungsmaßnahmen für die Fachkraft notwendig werden.
  • Widerspricht die BA nicht innerhalb 1 Woche, gilt die Zustimmung der BA in Form einer Berufserlaubnis an die ABH als erteilt!
  • Die ABH erteilt daraufhin der ausländischen Fachkraft eine Beschäftigungserlaubnis!

Aushändigung der Vorabzustimmung zum Visum an den Arbeitgeber durch die ABH. Die Vorabzustimmung zum Visum wird von ABH erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikation wurde positiv abgeschlossen.
  • Die Berufserlaubnis ist durch die BA erteilt oder zugesichert. Die Zustimmung der BA liegt vor.
  • Die von der ABH bestätigte Aufenthaltsberechtigung liegt vor.
  • Der Arbeitgeber leitet die Vorabzustimmung im Original an die Fachkraft weiter.

Visumantragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung durch die ausländische Fachkraft.

Die Visastellen der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik sind für die Visumerteilung zuständig.

Sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung und übermittelt diese an die zuständige Visastelle.

Durch deutlich verkürzte Fristen wird das Visumverfahren dadurch beschleunigt.

Wichtige Informationen

  • Das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach §81 a ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

  • Mit diesem Gesetz werden die Zuwanderungsmöglichkeiten von ausländischen Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung erweitert und erleichtert.

  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet die Möglichkeit, das Visumsverfahren und somit die Einreise zu beschleunigen.

  • Anwendbar für ausländische Fachkräfte zur Beschäftigung, für ausländische Auszubildende und für ausländische Fachkräfte zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung und anschließender Beschäftigung.

  • Ziel ist die beschleunigte Erteilung einer Vorabzustimmung zum Visum durch die Ausländerbehörde.

  • Die Beschleunigung im Verfahren zur Berufsanerkennung.

  • Die Beschleunigung im Visumverfahren bei der deutschen Auslandvertretung.

  • Der Arbeitgeber hat mit der jeweilig zuständigen Ausländerbehörde einen zentralen Ansprechpartner innerhalb der deutschen Behörden.

  • Der Arbeitgeber wird von der Ausländerbehörde zum Verfahren und zur Zuwanderung beraten und unterstützt.

  • Die Ausländerbehörde leitet alle weiteren Verfahrensschritte ein und beteiligt die erforderlichen behördlichen Stellen (wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit)

  • Der Arbeitgeber wird durch die Ausländerbehörde über die Verfahrensschritte laufend informiert.

  • Die Ausländerbehörde bespricht mit dem Arbeitgeber/PAÖ z.B. das weitere Vorgehen nach der Entscheidung der Anerkennungsstelle.

Es gibt in Ihrem Unternehmen mindestens ein konkretes Stellenangebot mit einem genauen Qualifikationsprofil.

  • Bereitstellung eines festen Arbeitsplatzes.

  • Gemeinsame Festlegung einer beruflichen Qualifikation für die gesuchte Fachkraft.

  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen.

  • Festlegung eines Ansprechpartners in Ihrem Unternehmen für den gesamten Prozess.

  • Gemeinsame Teilnahme an allen notwendigen, insbesondere behördlichen Terminen.

  • Organisation der Unterkunft für die Fachkraft.

  • Personalsuche in der Türkei, über unser Büro in Ankara, einschließlich der Betreuung des Bewerbungsprozesses in der Türkei und in Deutschland.

  • Begleitung und Unterstützung bei der Bearbeitung aller erforderlichen Anträge und Unterlagen.

  • Unterstützung bei dem Ausfüllen aller Formulare.

  • Ansprechpartner während des gesamten Prozesses für den Arbeitgeber und für alle beteiligten Behörden.

  • Bearbeitung des Vorab-Schritts zur Überprüfung der Gleichwertigkeit und Anerkennung der beruflichen Qualifikation der Fachkraft.

  • Betreuung der Fachkraft durch das Büro in Ankara bis zur Ausreise der Fachkraft aus der Türkei.

  • Wenn vom Arbeitgeber gewünscht, Betreuung der Fachkraft durch das Büro in Deutschland, ab der Einreise nach Deutschland bis zu einem Zeitraum von 24 Monaten nach Arbeitsbeginn.

Bezüglich der Kosten werden wir Ihnen, auf Ihren Wunsch hin, ein projektbezogenes Angebot erstellen.

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